Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat ein Gutachten zum Mindestlohn erstellt. Darin wird davor gewarnt, Studenten und Rentner per se vom Mindestlohn auszunehmen. Dies könnte gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung verstoßen. Ein solches Gesetz wäre nicht verfassungskonform und der Bundespräsident dürfte es nicht unterzeichnen.
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Einem Gutachten zufolge dürfen Studenten beim Mindestlohn nicht außen vor bleiben. Foto: dpa |
Die verfassungskonforme Problemlösung wäre:
Grundeinkommen wird Grundrecht!

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